August 2011
Nach der Sommerpause der Bayreuther Tafel, vom 15.08. bis 03.09.2011, werden die neuen Kundenausweise gegen die alten Ausweise ausgetauscht. Die alten Ausweise verlieren spätestens Ende Oktober 2011 ihre Gültigkeit.
Die neuen Kundenausweise werden nur dem Ausweisinhaber persönlich ausgehändigt.Dies geschieht entweder zu den Bürozeiten am Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr oder an den Ausgabetagen. Der Inhaber
muß sich mit Personalausweis, Reisepass oder einem anderen amtlichen Dokument ausweisen. Ausnahmen von der persönlichen Abholung gelten nur bei längerer Krankheit oder amtlicher Betreuung.
Nach der Sommerpause gilt für die Abgabe der Lebensmittel folgende Regelung:Nur der Ausweisinhaber oder ein
volljähriges Mitglied seiner Bedarfsgemeinschaft kann bei der Bayreuther Tafel einkaufen und muß sich bei jeder Ausgabe mit einem amtlichen Dokument ausweisen.
Es gibt in Ausnahmefällen die Möglichkeit
eine Vollmacht (
Formulare gibts im Laden) für eine andere Person, die mit dem Einkauf betraut wird, auszustellen. Die bevollmächtigte Person darf allerdings nur
eine einzige Vollmacht besitzen (auch eine Bedarfsgemeinschaft darf
insgesamt nur eine Vollmacht erhalten).
Kann der Kunde keinen Tafelausweis
und kein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) am Ausgabetag vorlegen, ist der Einkauf an diesem Tag
nicht möglich.
Bei Verlust des Ausweises wird der Inhaber mit einer 2-monatigen Einkaufssperre belegt.Nach der Sommerpause ändert sich auch die Reihenfolge der Farben - bitte beachten Sie die neue Regelung.